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Mit seiner Erfahrung in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit (Ad-hoc- oder institutionellen Schiedsgerichtsbarkeit) hat die Kanzlei seit mehreren Jahren ein tiefes Fachwissen und eine anerkannte Praxis von Schiedsgerichts- und Mediationsverfahren aufgebaut.

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Ein spezialisierter Anwalt des Teams für Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit begleitet Sie zu den relevanten Gerichtsbarkeiten wie der Internationalen Handelskammer (ICC), dem Weltamt für geistiges Eigentum (WIPO) usw. mit dem Ziel, die Besten zu verteidigen Ihre Interessen.

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Als solche greifen wir regelmäßig in die Schiedsgerichtsbarkeit nach Investitions- und Akquisitionstransaktionen ein: Streitigkeiten aus der Anwendung von Finanzgesetzen, Gesetzen in Bezug auf Kohlenwasserstoffe, Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf die obligatorische Durchführung des Akquisitionsprotokolls, Schiedsgerichtsbarkeit im Zusammenhang mit der Festsetzung von Transferpreisen, der Umsetzung von Vermögens- und Haftungsgarantievereinbarungen, der obligatorischen Durchführung eines ICSID-Schiedsspruchs usw.

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Das Team der Kanzlei verfügt auch über umfangreiche internationale Schiedsgerichtsverfahren in den folgenden Bereichen:

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  • Kohlenwasserstoff-Exportmärkte und internationale Handelsbeziehungen.
  • Streitsituationen zwischen nationalen und internationalen Partnern / Partnern.
  • Meinungsverschiedenheiten zwischen Partnern bei der Realisierung / Einstellung von Aktionen großer ausländischer Industrie- und Handelsprojekte.

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